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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für Warenlieferungen

 

1. Geltungsbereich

 

Lieferungen und Leistungen von CertPro Limited erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Warenlieferungen und den Bestimmungen der jeweils gültigen Preislisten. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Bedingungen wird ergänzend verwiesen. Abweichende Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Vereinbarungen, die zwischen  CertPro Limited und dem Besteller zur Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Dienst- und Werksleistungen werden gesondert in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienst- und Werksleistungen geregelt.

 

 

2. Vertragsabschluss / Beschaffenheit

 

Unsere Angebote sind, soweit nicht anders vermerkt, stets freibleibend. Eine Bestellung kann CertPro Limited innerhalb von zwei Wochen annehmen. Die Annahme durch CertPro Limited erfolgt entweder schriftlich oder durch Lieferung. Für die Beschaffenheit der Ware sind stets die im Angebot und in der Auftragsbestätigung von CertPro Limited angegebenen Daten maßgeblich. Unser Angebot ist für gewerbliche und nicht gewerbliche Bildungseinrichtungen, sowie Schulungszentren und Systemhäuser bestimmt.

 

 

3. Lieferung und Liefervertrag

 

Die Lieferung der von uns angebotenen Seminar- und Workshopunterlagen erfolgt in der Regeln innerhalb von 48 Stunden nach Bestelleingang. Die dem Besteller mitgeteilten Lieferdaten stehen unter dem Vorbehalt der Abklärung aller technischen Fragen. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, infolge veränderter behördlicher Genehmigungs- oder Gesetzeslage, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe sind von CertPro Limited - auch soweit sie bei Zulieferern eintreten - selbst bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. In den Fällen vorübergehender, von CertPro Limited  nicht zu vertretender Leistungshindernisse, verlängert sich die Leistungsfrist um den Zeitraum, für den das Leistungshindernis vorliegt. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Leistung sind in jedem Falle ausgeschlossen, soweit die Verzögerung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von CertPro Limited beruht.

 

 

4. Versand / Gefahrenübergang

 

Die Versendung der Ware erfolgt ab Lager der CertPro Limited. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung an den Besteller über, sobald die Ware dem Beförderer ausgehändigt wurde, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Besteller zu vertragen hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft an den Besteller auf diesen über.

 

 

5. Zahlungsbedingungen

 

Alle Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen von CertPro Limited berechnet, die angegebenen Preise verstehen sich ab Lager von CertPro Limited. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer ist zu den angegebenen Preisen hinzuzurechnen. Der Kaufpreis ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, rein netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist CertPro Limited berechtigt, mindestens Verzugszinsen in Höhe von  5 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bank zu berechnen. Gerät der Besteller in Verzug, so werden sämtliche Forderungen von CertPro Limited gegenüber dem Besteller sofort zur Zahlung fällig. Die im freien Ermessen von CertPro Limited stehende Annahme von Schecks und Wechsel erfolgt nur erfüllungshalber. Spesen gehen zu Lasten des Bestellers. CertPro Limited ist berechtigt, für Lieferungen Vorauskasse zu verlangen.

 

 

6. Eigentumsvorbehalt

 

CertPro Limited behält sich das Eigentum an gelieferter Ware bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig aus der Geschäftsbeziehung entstehenden Forderungen vor. Es ist dem Besteller untersagt, die gelieferte Ware als Sicherung zu übereignen oder zu verpfänden. Verfügungen Dritter, insbesondere Pfändungen oder Abtretungen, sind CertPro Limited unverzüglich mitzuteilen. Der Weitervertrieb der von CertPro Limited gelieferten Seminar- und Workshop-Unterlagen, Lizenzen oder  des Zubehörs an Dritte - mit Ausnahme von Trainingsteilnehmern - ist dem Besteller - soweit nicht anders vereinbart - untersagt.

 

 

7. Gewährleistung

 

CertPro Limited gewährleistet, dass die gelieferte Ware frei von Fabrikations- und Materialmängeln ist. Irrtümer und Druckfehler, sowie technische Änderungen behält sich CertPro Limited ausdrücklich vor. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Gefahrübergang. Im Falle einer berechtigten Reklamation leistet CertPro Limited Nacherfüllung durch Ersatz oder Nachbesserung. Bei einer fehlgeschlagenen Nacherfüllung wird der Besteller CertPro Limited eine angemessene Nachfrist einräumen. Ist CertPro Limited zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese aus von CertPro Limited  zu vertretenden Gründen über das zumutbare Maß hinaus oder ist die Nacherfüllung dem Besteller unzumutbar, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn von Seiten des Bestellers oder Dritter Eingriffe in den Liefergegenstand vorgenommen worden sind. Der Besteller trägt die Kosten einer nicht berechtigten oder unvollständigen Rücksendung. CertPro Limited macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeiten. Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel und Qualität hin zu überprüfen. Mängel und Fehler müssen CertPro Limited innerhalb von 12 Tagen ab Ablieferung oder, soweit es sich um versteckte Mängel oder Fehler handelt, ab Kenntniserlangung schriftlich angezeigt werden. Unterbleibt eine solche Anzeige, sind mit der Ausnahme von solchen, die auf Softwaremängeln beruhen, etwaige Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen. Die Gewährleistung für Softwareprogramme und Tools Dritter, die durch CertPro Limited auf CD-ROMs bereitgestellt werden, wird seitens CertPro Limited grundsätzliche ausgeschlossen. Es gelten hierbei die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Hersteller. CertPro Limited übernimmt keinerlei Garantie auf Funktionalität und schließt jegliche Ansprüche aus möglichen Schäden, die durch die Installation oder auch Nutzung dieser Programme entstehen, aus.

 

 

8. Haftung

 

Weitergehende Ansprüche des Bestellers als in § 7 genannt, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für indirekte Schäden und Folgeschäden. CertPro Limited haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Dieser Ausschluss gilt nicht soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens CertPro Limited beruht oder CertPro Limited fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat, deren Zweck die Absicherung des Bestellers gegen die geltend gemachten Schäden war. Sie gilt auch nicht, wenn CertPro Limited einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware übernommen hat und diese Garantie gerade bezweckt hat, den Besteller gegen die in Rede stehenden Schäden abzusichern. Die Schadensersatzhaftung ist in Fällen der einfachen Fahrlässigkeit auf die Höhe des Bestellwertes der jeweiligen Ware begrenzt. CertPro Limited haftet nicht dafür, dass die Vertragsprodukte keine Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat CertPro Limited von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüche unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ansprüche des Bestellers aufgrund von CertPro Limited zu vertretender Unmöglichkeit und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie etwaige Ansprüche nach den §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.

 

 

9. Export- / Importbestimmungen

 

Der Besteller hat Kenntnis davon genommen, dass die von CertPro Limited gelieferten Waren Export- bzw. Importbestimmungen unterliegen können und verpflichtet sich, diesen Bestimmungen nachzukommen. CertPro Limited ist bemüht, den Kunden von den entsprechenden Bestimmungen zu unterrichten. Der Kunde verpflichtet sich, CertPro Limited von einer etwaigen Inanspruchnahme, die darauf beruht, dass der Kunde Export- oder Importbestimmungen verletzt hat, freizustellen.

 

 

10. Aufrechnung

 

Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von CertPro Limited anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes und eines Leistungsverweigerungsrechtes ist der Besteller nicht befugt.

 

 

11. Unwirksamkeit einer Klausel

 

Sollte eine der in den AGBs enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

 

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

 

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen von CertPro Limited und dem Besteller aus zwischen diesen abgeschlossenen Verträgen ist Bad Kreuznach. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus solchen Verträgen ist Bad Kreuznach, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

 

Stand: 05/2006

 

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